+49 (0) 171 - 2789551 info@rent-a-rettungsassistent.de
Ausbildung und Fortbildung von Brandschutzhelfern:

Neben der frühzeitigen Branderkennung ist ein schnelles und besonnenes Eingreifen entscheidend, um größere Schäden abzuwehren.

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, um durch Sensibilisierung und Verhaltenstraining Ihren Brandschutz zu optimieren.

Unsere Unterweisungen sind professionell, interessant und aktuell.Die praxisnahen Schulungen werden von erfahrenen Feuerwehrkräften aus dem aktiven Einsatzdienst von Berufs- sowie Freiwilliger Feuerwehr durchgeführtund von erfahrenen Brandschutzsachverständigen entwickelt.

Die Brandschutzunterweisungen (Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern) erfüllen die Vorgaben gemäß der ASR 2.2 und des § 10 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)

Brandschutz- und Sicherheitstechnik:

Je nach Unternehmensgröße ist es effizienter und wirtschaftlicher, diese Aufgabe einem erfahrenen, externen Brandschutzbeauftragten zu übertragen um einen ganzheitlichen Brandschutz im Unternehmen gewährleisten zu können.

Wir übernehmen für Sie, als Unternehmer oder Betreiber einer Immobilie, die Funktion des Brandschutzbeauftragten.

Nutzen Sie die Vorteile von aktuellem Fachwissen und umfangreichen Erfahrungen im vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz

Weitere Vorteile des externen Brandschutzbeauftragten auf einem Blick:

Alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes werden zentral wahrgenommen und bieten Ihnen somit die notwendige Sicherheit.

Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung.

Ihnen entstehen keine Kosten für Weiterbildung, Fortbildung und den damit verbundenen Betriebsausfall Ihrer Mitarbeiter.

Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungen für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen können.

Durch einen externen Brandschutzbeauftragten wird der „Betriebsblindheit“ vorgebeugt.

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir die Aufgabe des externen Brandschutzbeauftragen für Sie übernehmen dürfen.